

Satzung
§ 1 Name, Sitz und Zweck der Arbeitsgemeinschaft
a) Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen "Tradition und Leben e.V., Arbeitsgemeinschaft
zur Förderung des monarchischen Gedankens".
b) Sie hat ihren Sitz in Köln und ist in das Vereinsregister beim dortigen
Amtsgericht eingetragen. Örtliche Arbeitskreise im
Bundesgebiet bilden Teile der Arbeitsgemeinschaft.
c) Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist die Förderung des monarchischen Gedankens.
Die Arbeitsgemeinschaft bejaht die demokratische Grundordnung, ist überparteilich
und überkonfessionell.
§ 2 Mitgliedschaft
a) Die Mitgliedschaft wird erworben mit Annahme des
schriftlichen Aufnahmegesuches durch den Vorstand und die Zusendung der
Mitgliedskarte sowie der Satzung. Mitglied kann Jeder ohne Rücksicht auf
Geschlecht, Stand oder Konfession werden.
b) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluß. Der Austritt,
dem Vorstand gegenüber jederzeit schriftlich erklärt, wird hinsichtlich
der Beitragspflicht erst mit Ende des laufenden Jahres wirksam.
c) Ausschluß erfolgt durch Vorstandsbeschluß, wenn ein Mitglied gegen die
Satzung verstößt.
§ 3 Beiträge
a) Um die Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten, muß jedes Mitglied einen von
der Mitgliederversammlung festzusetzenden Jahresbeitrag entrichten.
b) Keine Person darf durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins
fremd sind, oder durch hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Der Vorstand
a) Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Personen,
von denen einer der Vorsitzende ist. Zwei sind Stellvertreter. Der Vorstand
kann entsprechend geeignete Mitglieder mit dem Amt des Kassenwarts und des
Schriftführers betrauen.
b) Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.
c) Der Vorstand vertritt die Arbeitsgemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.
d) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren
gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
e) Der jeweilige Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl von Vorstandsmitgliedern
im Amt.
§ 5 Der Beirat
Der Vorstand ernennt und entläßt den Beirat. Die Leiter der Arbeitskreise
sind Mitglieder des Beirates. Der Vorstand kann weitere geeignete Persönlichkeiten
berufen. Die Amtszeit endet mit der des Vorstandes. Der Vorstand konsultiert
den Beirat nach eigenem Ermessen. Der Beirat soll dem Vorstand mit Rat und
Tat zur Seite stehen.
§ 6 Die Mitgliederversammlung
a) Die Mitgliederversammlung ist beschließendes Organ
der Arbeitsgemeinschaft. Sie findet alle 2 Jahre statt, soweit nicht zwischenzeitliche
Tagungen erforderlich werden. Der Vorstand hat sie ferner auf Antrag von
einem Drittel der Mitglieder einzuberufen. Von einer Mitgliederversammlung
sind die Mitglieder 14 Tage vor dem Termin unter Bekanntgabe der Tagungsordnung
schriftlich oder über das Mitteilungsblatt "Erbe und Auftrag"
zu verständigen.
b) Die ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig.
c) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
d) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen,
das vom Vorsitzenden und vom Proto- kollführer zu unterzeichnen ist.
§ 7 Veröffentlichungen
Die Unterrichtung der Mitglieder erfolgt nach Bedarf durch Rundschreiben,
beziehungsweise durch ein vom Vorstand herausgegebenes Mitteilungsblatt.
§ 8 Auflösung der Arbeitsgemeinschaft
a) Die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft kann auf Beschluß der Mitgliederversammlung
mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder erfolgen.
b) Bei Auflösung der Arbeitsgemeinschaft ist das nach Abdeckung sämtlicher
Verbindlichkeiten übrigbleibende Vereins- vermögen der Prinzessin-Kira-von-Preußen-Stiftung
zuzuführen.
§ 9 Allgemeine Bestimmungen
Soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, gelten die allgemeinen Vorschriften
des BGB über eingetragene Vereine.
§ 10 Schlußbestimmung
Diese Satzung wurde am 26. Oktober 1958 von der Mitgliederversammlung beschlossen
und tritt an demselben Tage in Kraft. Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung
am 29. Oktober 1967 und am 14. November 1976 revidiert. Die Satzung wurde
von der Mitgliederversammlung am 22. April 1989, am 4. Mai 1996 und 24.
Mai 1997 geändert.
Der Verein ist am 5. Januar 1959 unter Geschäfts-Nr. 24 VR 4209 beim Vereinsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen worden.